8 jemanden, welcher aufgrund einer Vollmacht berechtigt sei, im Namen einer anderen Person zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Dasselbe meinend spreche die juristische Lehre von «rechtserheblichem Handeln mit Wirkung für einen anderen». Erkläre jemand, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter eines Dritten zu handeln, so verstehe eine objektive Person dies als Handlung im Namen des Dritten und mit Wirkung für den Dritten. Das Schreiben vom 20. März 2023 sei folglich als Strafantrag von F.________ zu verstehen, abgegeben von der C.________ GmbH als dessen Bevollmächtigte (pag. 258).