7 nen Eingangsstempel auf (28. März 2023); sie wurde folglich der Staatsanwaltschaft nach Eingang der Strafanzeige vom 20. März 2023 übermittelt. Nach erfolgter Überweisung der Akten an das Regionalgericht Emmental- Oberaargau zur Durchführung des Hauptverfahrens (pag. 40) fand am 24. Januar 2024 die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt (pag. 93 ff.), wobei der Beschuldigte vorfrageweise beantragen liess, die C.________ GmbH sei nicht als Privatklägerin zuzulassen und das Verfahren sei einzustellen (pag.