In der Aktennotiz wird weiter festgehalten, die Staatsanwältin habe dem Verteidiger des Beschuldigten mitgeteilt, es sei möglich, dass der Mietvertrag und die Vollmacht nicht mitgeschickt worden seien, da die Staatsanwaltschaft mit der Privatklägerin das «Abkommen» habe, dass diese Unterlagen – wie auch das richterliche Verbot – nicht jedes Mal mit der Anzeige mitzuschicken seien. Diese Unterlagen seien anfangs mal eingefordert und geprüft worden und befänden sich in Kopie bei der Staatsanwaltschaft. In diesem Zusammenhang räumte die Staatsanwältin ein, es sei korrekt, dass dem Beschuldigten nicht die vollständigen Akten zugestellt worden seien.