Der Aktennotiz der Staatsanwaltschaft vom 9. August 2023 (pag. 25 f.) ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte durch seinen Anwalt bemängeln liess, es seien – trotz Verlangens vollständiger Akteneinsicht – mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 24. Juli 2023 Unterlagen mitgeschickt worden, welche zuvor dem Beschuldigten nicht zugestellt worden seien.