Es sei offenkundig, dass es schon an einem gültigen Strafantrag fehle: Weder sei die Bevollmächtigung erstellt, noch habe die angeblich Bevollmächtigte rechtsgenüglich unterzeichnet. Mit Schreiben vom 24. Juli 2023 (pag. 18 f.) setzte die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten darüber in Kenntnis, mit Mietvertrag vom 20. Januar 2020 habe der Grundeigentümer des in Frage stehenden Parkplatzes die K.________ (leicht anders geschrieben) bzw. G.________ mit sämtlichen Rechten und Pflichten betreffend das gerichtliche Verbot ausgestattet bzw. bevollmächtigt. Der Bevollmächtigte seinerseits habe Frau I.____