Am 30. Juni 2023 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend Staatsanwaltschaft) einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten (pag. 4) wegen Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot mit Personenwagen auf privatem Grund (Kontrollschild: ________). Mit Einsprachebegründung vom 11. Juli 2023 (pag. 12 f.) liess der Beschuldigte vorbringen, Grundlage des Strafverfahrens sei die Anzeige von F.________, welcher angeblich von der C.________ GmbH vertreten sein solle, wobei für letztere jemand unleserlich «i.A.» unterzeichnet habe. Es sei offenkundig, dass es schon an einem gültigen Strafantrag fehle: