Absender des Strafantrags ist «G.________, Geschäftsführer», wobei dieser handschriftlich offenkundig «i.A.» durch eine andere Person unterschrieben wurde (pag. 1). Dem Strafantrag wurde die Kopie einer Rechnung «Parkgebühr- Nachforderung» (pag. 2) der C.________ GmbH in der Höhe von CHF 40.00 mitsamt Beweisfoto beigelegt, welche gemäss Strafantrag dem Beschuldigten am besagten Tag mit A-Post zugestellt worden sei. Weiter liegt in den Akten eine vom 27. Januar 2023 datierende Mahnung der C.________ GmbH vor (pag. 121). Am 30. Juni 2023 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend Staatsanwaltschaft) einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten (pag.