5 Gemäss Strafantrag vom 20. März 2023 (pag. 1) sei F.________ Eigentümerin [sic!] der Parzelle E.________(Ortschaft) Gdbl.-Nr. [recte: Gbbl. Nr.] ________ und habe die Parzelle mit einem Verbot gegen jede Besitzstörung, das unbefugte Befahren und Betreten sowie insbesondere das Abstellen oder Parkieren von Fahrzeugen aller Art belegt. Dieses Verbot sei vom Regionalgericht Emmental- Oberaargau am 17. März 2017 bewilligt und eine entsprechende Verbotstafel gut sichtbar aufgestellt worden.