GmbH als Privatklägerin, beantragt der Beschuldigte, das Strafverfahren sei mangels gültigen Strafantrags einzustellen. Der Eigentümer der Parzelle, F.________, in dessen Name der Strafantrag gestellt worden sei, sei nicht Träger des unmittelbar geschützten Rechtsguts und folglich nicht strafantragsberechtigt (pag. 261). 7.2 Ausgangslage / Beweismittel In den Ausführungen des Beschuldigten und der Privatklägerin wird auf diverse Aktenstücke verwiesen, welche Hinweise zu den aufgeworfenen formellen Fragen enthalten. Betreffend deren Inhalt wird vorab integral auf das jeweilige Aktenstück verwiesen.