7. Parteistellung der C.________ GmbH / Gültigkeit des Strafantrags 7.1 Vorbemerkungen Der Beschuldigte erhebt im Berufungsverfahren – wie bereits vor der Vorinstanz – formelle Einwände betreffend die Parteistellung der C.________ GmbH und die Gültigkeit des Strafantrags. Vorab wird beantragt, auf die Berufung der Privatklägerin sei nicht einzutreten, da der C.________ GmbH im vorliegenden Strafverfahren keine Parteistellung zukomme. Sie habe den Strafantrag vom 20. März 2023 (pag. 1) nicht gestellt. Dieser sei entweder durch den Eigentümer der Parzelle E.________(Ortschaft) Gbbl. Nr. __