2. Der Beschuldigte, A.________, sei schuldig zu sprechen der Widerhandlung gegen das gerichtliche Verbot mit Personenwagen (Kontrollschild ________) auf privatem Grund (Parzelle E.________(Ortschaft) Gbbl. Nr. ________) gemäss Art. 258 Abs.1 ZPO, begangen am 30. Dezember 2022 in E.________(Ortschaft). Der Beschuldigte, A.________, sei hierfür angemessen zu bestrafen. 3. Der Beschuldigte, A.________, sei zu verurteilen, der Straf- und Zivilklägerin, C.________ GmbH, einen Betrag im Umfang von CHF 60.00 zu bezahlen zuzüglich Zins zu 5 % seit 20. März 2023.