216 f.). Mit Blick auf den Verfahrensgegenstand wurde oberinstanzlich auf das Erheben weiterer Beweisergänzungen verzichtet. 5. Anträge der Parteien Rechtsanwalt D.________ stellte namens der Privatklägerin folgende Anträge (siehe Berufungsbegründung vom 4. Juli 2020, pag. 228): 3 1. Das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 24. Januar 2024 (Verfahren PEN 23 188) sei vollumfänglich aufzuheben.