I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) vom 24. Januar 2024 (pag. 139 f.) wurde der Beschuldigte A.________ (nachfolgend Beschuldigter) freigesprochen von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot mit Personenwagen auf privatem Grund, angeblich begangen am 30. Dezember 2022 in E.________ (Ortschaft), unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 5'217.70 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte und unter Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 2'000.00 an den Kanton Bern (Ziff.