das Sparkonto dient als Rücklage für die Zeit nach dem Austritt und ist grundsätzlich unantastbar; das Zweckkonto dient der Sicherstellung der Kostenbeteiligungen und kann unter Umständen für persönliche Auslagen sowie für situationsbedingte Leistungen herangezogen werden (Art. 12 ff. RL Arbeitsentgelt; vgl. ferner zum Zweckkonto Anhang 4 betreffend das Zusammenspiel Freikonto/Zweckkonto und freie Quote/SIL/medizinische Grundversorgung [SSED 17.24]).