Ihn treffe dabei eine umfassende Mitwirkungspflicht. Spätestens als die SID mit Verfügung vom 14. November 2023 aktuelle Auszüge aus seinen Konti (Freikonto und sämtliche Sperrkonti) einverlangt habe, habe dem Beschwerdeführer bewusst gewesen sein müssen, dass er diesbezüglich relevante Informationen nachzureichen habe. Dennoch habe er das Schreiben der JVA Thorberg vom 20. November 2023 erst im obergerichtlichen Verfahren eingereicht. Dies müsse er sich nun anrechnen lassen.