Nach Vorliegen des Berichts der JVA Thorberg vom 14. April 2023 habe die Vorinstanz noch einen aktuellen Führungsbericht eingeholt, was nicht zu beanstanden sei. Jedoch habe das Verfahren nach Erhalt des Führungsberichts am 1. Juni 2023 bis zur Gewährung des rechtlichen Gehörs am 30. August 2023 rund drei Monate gedauert. Dieser Umstand sei nicht ideal und auch nicht aufgrund der Art des Verfahrens, der Schwierigkeit oder der Komplexität erklärbar. Insgesamt bewirke er jedoch noch keinen Verstoss gegen das Beschleunigungsgebot (amtliche Akten SID, pag. 77). Die Kammer teilt diese Einschätzung der Vorinstanz.