Sodann geht aus dem Kontoauszug EP der JVA Thorberg des Beschwerdeführers hervor, dass er (per 13. Februar 2024) ein Gesamtkontoguthaben von CHF 15'762.95 aufweist, womit die Gefahr einer unmittelbaren Delinquenz nach der Entlassung aus dem Strafvollzug zumindest vorübergehend gebannt scheint. Zusammenfassend fallen für die Beurteilung des Kriteriums der zu erwartenden Lebensumstände einerseits die teils unklaren und unpräzisen Wiedereingliederungsvorkehrungen des Beschwerdeführers und die offenen Fragen betreffend Kontaktpflege zu in der Schweiz wohnhaften Angehörigen, andererseits einige