24 Voraussetzungen attestierte, um mit seinem Verhalten und handwerklichem Geschick in seiner Heimat etwas Sinnvolles aufzubauen (Vollzugsakten, pag. 1019 f.). Sodann geht aus dem Kontoauszug EP der JVA Thorberg des Beschwerdeführers hervor, dass er (per 13. Februar 2024) ein Gesamtkontoguthaben von CHF 15'762.95 aufweist, womit die Gefahr einer unmittelbaren Delinquenz nach der Entlassung aus dem Strafvollzug zumindest vorübergehend gebannt scheint.