Indes kann nicht in Abrede gestellt werden, dass durchaus einige vielversprechende – insbesondere konkrete – Anhaltspunkte betreffend die zu erwartenden Lebensumstände vorliegen. So haben der Beschwerdeführer als auch die Vorinstanz auf das positive Schreiben des Lehrmeisters der JVA Thorberg hingewiesen, welcher dem Beschwerdeführer überdurchschnittlich gute