Hervorzuheben sei die ihm attestierte handwerkliche Geschicklichkeit und Arbeitsdisziplin. Sodann verfüge er über eine gesicherte Unterkunft im Haus seiner Familie usw. Zusammenfassend verfüge er damit über einen weit besseren Empfangsraum und weit bessere Zukunftsaussichten, als dies bei den meisten Eingewiesenen nach Verbüssung einer langjährigen Haftstrafe der Fall sein dürfte. Die zu erwartenden Lebensumstände im Hinblick auf seine zukünftige Bewährung hätten somit nicht neutral, sondern vielmehr als sehr positiv bewertet werden müssen.