Im Vergleich mit übrigen langjährigen Gefangenen seien die zu erwartenden Lebensumstände des Beschwerdeführers überdurchschnittlich gut, ja geradezu ausgezeichnet. So könne er bereits zwei verbindliche Stellenzusagen in seiner Heimat vorweisen. Davon eine Stelle, in welcher er seine Kompetenz als Rollladenmonteur zur Geltung bringen könne. Hervorzuheben sei die ihm attestierte handwerkliche Geschicklichkeit und Arbeitsdisziplin.