21 und angepasst. Er befinde sich in einem altersentsprechenden Allgemeinzustand (Vollzugsakten, pag. 1117). Im Vollzugsbericht vom 1. Juni 2023 wurde das Vollzugsverhalten des Beschwerdeführers im aktuellen Berichtszeitraum weiterhin als sehr zuverlässig und kooperativ bezeichnet. Im Umgang mit den Mitgefangenen wie auch den Mitarbeitenden zeige der Beschwerdeführer sich stets hilfsbereit und freundlich.