Zuletzt habe er diese auch benennen können und diese damit begründet, sich bereits mehrfach mit dem Thema auseinandergesetzt zu haben und deshalb davon ermüdet zu sein. Es sei seitens der JVA Thorberg festzuhalten, dass der Beschwerdeführer während des Vollzuges konsequent an seiner Beteiligung als Fahrer festgehalten und Verantwortung hierfür übernommen habe. Von der Verantwortung für den Mord habe er sich während seines Aufenthaltes in der JVA Thorberg distanziert. Der Beschwerdeführer sei während seiner Zeit in der JVA Thorberg bei seiner Ausgangslage geblieben, welche er auch vor Gericht vertreten habe (amtliche Akten SID, pag.