Obwohl der Beschwerdeführer zugegeben habe, sich als Fahrer an den Taten beteiligt und somit eine Mitverantwortung getragen zu haben, habe er die Verantwortung für den Tod des Opfers von sich gewiesen. Die JVA Thorberg hielt sodann fest, dass während des Vollzugs in der JVA Thorberg verschiedentlich festzustellen gewesen sei, dass beim Beschwerdeführer bei Gesprächen zum Delikt Widerstände hervorgerufen worden seien. Zuletzt habe er diese auch benennen können und diese damit begründet, sich bereits mehrfach mit dem Thema auseinandergesetzt zu haben und deshalb davon ermüdet zu sein.