Bei den Tataufarbeitungsgesprächen seien in der Folge die Funktion des Beschwerdeführers als Fahrer und die Beweggründe, weshalb er sich darauf eingelassen habe, thematisiert worden. Der Beschwerdeführer habe zu seiner Teilnahme an den Vermögensdelikten erklärt, dass sowohl er als auch seine Familie unter finanziellen Problemen gelitten hätten, wofür er eine Lösung gesucht habe. In den Tatbearbeitungsgesprächen seien sodann die Lebensumstände des Beschwerdeführers zum Zeitpunkt des Anlassdelikts thematisiert und analysiert worden. Der Beschwerdeführer habe die Nähe zu deliktischem asozialem Verhalten von sich gewiesen.