Auch habe er Bedenken geäussert, dass seine Aussagen aufgrund der zeitlichen Distanz zum Delikt zunehmend an Detaillierungsgrad verlieren würden und ihm dies zur Last gelegt würde. Der Beschwerdeführer sei im Gespräch mit der stellvertretenden Direktorin darauf hingewiesen worden, dass die Gespräche mit dem ehemaligen Mitarbeiten-