Direktorin, der Bereichsleiterin und der Fachperson Soziale Arbeit habe er seine Müdigkeit insbesondere damit begründet, dass das Delikt zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 19 Jahre zurückgelegen habe. Er habe sich bereits im Rahmen der Gerichtsverhandlung, bei der Begutachtung, aber auch bei Gesprächen mit ehemaligen Mitarbeitenden mehrfach mit dem Delikt auseinandergesetzt. Auch habe er Bedenken geäussert, dass seine Aussagen aufgrund der zeitlichen Distanz zum Delikt zunehmend an Detaillierungsgrad verlieren würden und ihm dies zur Last gelegt würde.