Die JVA Thorberg hielt hierzu fest, der Beschwerdeführer habe eine generelle Müdigkeit über das Anlassdelikt und seine Verurteilung zu sprechen. Nach dem ersten Tatbearbeitungsgespräch im Juli 2022, welches zu intensiv und tiefgehend gewesen sei, habe er ein Schreiben zuhanden der stv. Direktorin verfasst und diese um ein Gespräch ersucht. Im darauffolgenden Gespräch mit der stv. Direktorin, der Bereichsleiterin und der Fachperson Soziale Arbeit habe er seine Müdigkeit insbesondere damit begründet, dass das Delikt zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 19 Jahre zurückgelegen habe.