Der Beschwerdeführer habe aber auf eine Unterschrift verzichtet und auf der Ergänzung zum Vollzugsbericht lediglich festgehalten, dass er einverstanden sei. In der Folge habe sich der Beschwerdeführer gegenüber dem Betreuer aber auch dahingehend geäussert, dass er müde sei und das Ganze eigentlich ruhen lassen möchte (Vollzugsakten, pag. 1184 ff.). Den Akten liegt weiter ein Schreiben des Arbeitsmeisters des Beschwerdeführers vor, welcher zusammengefasst dessen Aufarbeitung mit dem Delikt sowie die guten Zukunftsaussichten, Einsatzfreude, Einstellung, Zuverlässigkeit und Aufmerksamkeit des Beschwerdeführers hervorhebt (Vollzugsakten, pag.