Zur Frage betr. Verzögerungen der Aufnahme von Tatbearbeitungsgesprächen infolge eines administrativen Versehens äusserte die JVA Thorberg sich dahingehend, dass die JVA Thorberg und die BVD während vieler Jahre immer wieder versucht hätten, den Beschwerdeführer zur Aufnahme einer Therapie zu motivieren. Bekannt sei, dass der Beschwerdeführer sich am 31. Januar 2020 mit einer Ergänzung zum Vollzugsbericht einverstanden gezeigt habe, wonach er mit einem Betreuer Tatbearbeitungsgespräche aufnehmen würde. Der Beschwerdeführer habe aber auf eine Unterschrift verzichtet und auf der Ergänzung zum Vollzugsbericht lediglich festgehalten, dass er einverstanden sei.