In Abgrenzung zur Therapie sei festzustellen, dass es nicht möglich sei, Aussagen oder Haltungen, welche in den Tatbearbeitungsgesprächen geäussert würden, zu überprüfen oder deren Wahrheitsgehalt zu bewerten. Zu den Fragen hielt die JVA Thorberg fest, dass der Beschwerdeführer in den Tatbearbeitungsgesprächen mit der Fachperson Soziale Arbeit Verantwortung für die Beteiligung am Delikt als Fahrer übernommen habe. Dennoch habe er sich klar von der Ausführung des Mordes distanziert.