Die Tatbearbeitungsgespräche würden sich auf die Behandlung spezifischer Themen in Bezug auf das begangene Delikt beschränken. Im Gegensatz zu einer ausgedehnten Therapie, die auch die Erhebung von Anamnesedaten einschliesse und die Möglichkeit biete, den Eingewiesenen in verschiedenen Situationen zu erleben, würden die Tatbearbeitungsgespräche ausschliesslich Momentaufnahmen festhalten. In Abgrenzung zur Therapie sei festzustellen, dass es nicht möglich sei, Aussagen oder Haltungen, welche in den Tatbearbeitungsgesprächen geäussert würden, zu überprüfen oder deren Wahrheitsgehalt zu bewerten.