Nach erfolgter Übermittlung der Fragen an die JVA Thorberg hielt diese im Rahmen der Beantwortung der ihr gestellten Zusatzfragen mit Eingabe vom 22. September 2023 fest, dass eingangs auf den Unterschied zwischen Tatbearbeitungsgesprächen und der Deliktbearbeitung im Rahmen einer Therapie hinzuweisen sei. Tatbearbeitungsgespräche seien definiert als Gespräche von begrenztem Umfang, nämlich 5 bis 10 Sitzungen, zwischen der zuständigen Fachperson Soziale Arbeit und dem Eingewiesenen. Die Tatbearbeitungsgespräche würden sich auf die Behandlung spezifischer Themen in Bezug auf das begangene Delikt beschränken.