Mit Eingabe vom 12. September 2023 beantragte der Beschwerdeführer im Rahmen des rechtlichen Gehörs zu der am 30. August 2023 durch die BVD in Aussicht gestellten Abweisung der bedingten Entlassung die Zulassung von Ergänzungsfragen zuhanden der JVA Thorberg (Vollzugsakten, pag. 1167 f.). Nach erfolgter Übermittlung der Fragen an die JVA Thorberg hielt diese im Rahmen der Beantwortung der ihr gestellten Zusatzfragen mit Eingabe vom 22. September 2023 fest, dass eingangs auf den Unterschied zwischen Tatbearbeitungsgesprächen und der Deliktbearbeitung im Rahmen einer Therapie hinzuweisen sei.