Mit Bericht vom 1. Juni 2023 hielt die JVA Thorberg betreffend forensische Therapie/Auseinandersetzung mit dem Delikt fest, dass ab dem 22. Juni 2022 mehrere, ausführliche Deliktbearbeitungsgespräche zwischen dem Beschwerdeführer und dem fallführenden Sozialarbeiter stattgefunden hätten, die im Protokoll vom 14. April 2023 ausführlich dokumentiert worden seien. Die Tatbearbeitungsgespräche seien durchgeführt worden, nachdem sich der Beschwerdeführer im langjährigen Verlauf seines Strafvollzuges nie auf eine therapeutische Aufarbeitung des Anlassdelikts habe einlassen können und aus diesem Grund die bedingte Entlassung nach zwei Drittel der Freiheitsstrafe abgelehnt worden sei.