Da sich die finanzielle Situation des Beschwerdeführers derart positiv entwickelt haben solle, falle das einzig vom Beschwerdeführer bekannte Motiv, sich auf deliktische Handlungen einzulassen, weg. Der Beschwerdeführer habe auch sonst festgehalten, dass es ihm «nicht im Traum» einfallen würden, noch einmal ein Delikt zu begehen (Vollzugsakten, pag. 1150). Am 1. Mai 2023 holten die BVD von der JVA Thorberg sodann einen aktuellen Führungsbericht über den Beschwerdeführer inkl. Stellungnahme zur Frage der bedingten Entlassung ein (Vollzugsakten, pag. 1152) ein. Mit Bericht vom 1. Juni 2023 hielt die JVA Thorberg betreffend forensische Therapie/