Die Deliktaufarbeitung habe sich daher auf die Sichtweise des Beschwerdeführers fokussiert, dem Erkennen von möglichen Risikofaktoren und der Festhaltung von Ressourcen. Ein Entwicklungsprozess habe mit der Bearbeitung der erkannten Risikofaktoren und dem Ausarbeiten von alternativen Handlungsoptionen aufgrund der fehlenden Grundlage (Delikt) nicht fortgeführt werden können. Da sich die finanzielle Situation des Beschwerdeführers derart positiv entwickelt haben solle, falle das einzig vom Beschwerdeführer bekannte Motiv, sich auf deliktische Handlungen einzulassen, weg.