Er habe sich aber sehr wohl intensiv mit dem Delikt beschäftigt, und dies mit einer früher zuständigen Sozialarbeiterin und einem Betreuer besprochen. Da die damals beteiligten Fachpersonen heute nicht mehr in der JVA Thorberg arbeiten würden, sei eine genaue Rekonstruktion nicht möglich. Nachdem die bedingte Entlassung wegen der fehlenden therapeutischen Auseinandersetzung mit dem Anlassdelikt nicht bewilligt worden sei, habe der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers die JVA Thorberg kontaktiert und sich nach dem Vollzugsverlauf erkundigt.