Im Bericht zur Deliktsverarbeitung der JVA Thorberg vom 14. April 2023 wurde zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen festgehalten, dass der Beschwerdeführer sich seit Juli 2013 in der JVA Thorberg befinde und im Verlaufe des Vollzugs diverse Versuche erfolgt seien, eine forensische Therapie zu installieren. In den Akten seien jährlich durchgeführte Abklärungsgespräche dokumentiert, aus welchen jedoch nie eine vollzugsbegleitende, forensische Therapie entstanden sei. Als Begründung werde in den Abklärungsberichten festgehalten, dass der Beschwerdeführer keine Notwendigkeit für eine Therapie sehe.