24.6 Dass der Beschwerdeführer im November 2021 um die Aufnahme von Tataufarbeitungsgesprächen ersucht hat, welche schliesslich während sechs Sitzungen zwischen dem 20. Juni 2022 und dem 20. Februar 2023 stattfanden, ist unbestritten und im Rahmen der Beurteilung der Täterpersönlichkeit zu würdigen. Im Bericht zur Deliktsverarbeitung der JVA Thorberg vom 14. April 2023 wurde zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen festgehalten, dass der Beschwerdeführer sich seit Juli 2013 in der JVA Thorberg befinde und im Verlaufe des Vollzugs diverse Versuche erfolgt seien, eine forensische Therapie zu installieren.