unter Verweis auf die Einschätzungen der Fachpersonen um den Umstand, dass zur Verbesserung seiner Legalprognose die Behandlung seiner relevanten defizitären Persönlichkeitsstruktur im Rahmen einer forensisch-psychiatrischen Therapie unabdingbar ist. Soweit der Beschwerdeführer nun geltend macht, ihm seien seitens der JVA Thorberg nur Tataufarbeitungsgespräche angeboten worden, ist darauf hinzuweisen, dass der Beschwerdeführer selber über Jahre hinweg therapeutische Angebote sowohl zur Behandlung der dissozialen und psychopathischen Persönlichkeitsanteile als auch zur Tataufarbeitung kategorisch ausschlug und vorliegend