So hielten die BVD im Schreiben vom 18. März 2022 an den Beschwerdeführer im Anschluss an ein Telefongespräch dessen Rechtsvertreters mit der stv. Direktorin der JVA Thorberg Folgendes fest (Vollzugsakten, pag. 1116 [Rückseite]): […] Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass im Verlauf des Strafvollzuges von A.________ sehr viele Gelegenheiten angeboten wurden, sich mit seinem Anlassdelikt auseinanderzusetzen. A.________ wurde unter anderem wegen Mordes verurteilt, was aus unserer Sicht rechtfertigt, die Bearbeitung des Deliktes im Rahmen einer vollzugsseitig angeordneten, deliktpräventiven Therapie