treffend Anordnung einer forensischen Therapie in die Verantwortung ziehen will und von administrativen Verzögerungen und gar einer «Verschaukelung» des Beschwerdeführers spricht, ist ihm entgegenzuhalten, dass im Rahmen der Einleitung der jährlichen Prüfung der bedingten Entlassung vor Einholung des Vollzugsberichts die Bedeutung resp. der Unterschied von Tataufarbeitungsgesprächen und einer forensischen Therapie mit Blick auf die Legalprognose deutlich hervorgehoben wurde. So hielten die BVD im Schreiben vom 18. März 2022 an den Beschwerdeführer im Anschluss an ein Telefongespräch dessen Rechtsvertreters mit der stv.