Es finde jedoch keine intensive Auseinandersetzung mit dem Anlassdelikt, den entsprechenden Mechanismen und den persönlichen Risikofaktoren statt. Ein erstes formelles Tatbearbeitungsgespräch habe im Dezember 2020 mit der damals zuständigen Sozialarbeiterin stattgefunden. Die noch ausstehenden Gespräche würden ab Juni 2022 durchgeführt werden (Vollzugsakten, pag. 1120). Bekanntlich sistierte die Vorinstanz sodann am 5. Juli 2022 antragsgemäss die Prüfung der bedingten Entlassung bis zum Vorliegen des Berichts der JVA Thorberg zu den durchgeführten Tatbearbeitungsgesprächen (Vollzugsakten, pag. 1136). In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist festzuhalten, dass die BVD nach der