Die Situation sei nicht unverändert; der Beschwerdeführer habe keine forensische Therapie absolviert, jedoch Tatbearbeitungsgespräche durchführen wollen. Formelle Tatbearbeitungsgespräche würden in der JVA Thorberg mit entsprechend geschultem Vollzugspersonal während durchschnittlich 3 – 4 Sitzungen stattfinden. Es handle sich dabei nicht um psychologisch ausgebildete Fachpersonen. Diese Gespräche sollten Gefangene, die keine forensische Therapie absolvieren, zur Selbstreflexion anregen. Es finde jedoch keine intensive Auseinandersetzung mit dem Anlassdelikt, den entsprechenden Mechanismen und den persönlichen Risikofaktoren statt.