1118). In ihrer Richtigstellung vom 17. Mai 2022 hielt die JVA Thorberg alsdann fest, dass sie im Nachgang zum erwähnten Vollzugsbericht vom Rechtsvertreter des Beschwerdeführers telefonisch kontaktiert worden sei, wobei dieser darauf hingewiesen habe, dass er im Dezember 2021 mit der damals zuständigen Sozialarbeiterin Kontakt aufgenommen und darum gebeten habe, mit dem Beschwerdeführer Tatbearbeitungsgespräche durchzuführen. Die Sozialarbeiterin habe in der Folge per E-Mail bestätigt, dass der Beschwerdeführer auf der Warteliste sei, aufgrund von knappen Personalressourcen aber mit längeren Wartezeiten zu rechnen sei. Die