So wurde im eingeholten Vollzugsbericht der JVA Thorberg vom 21. April 2022 festgehalten, dass die Situation seit dem letzten Vollzugsbericht vom 31. Dezember 2020 unverändert sei und der Beschwerdeführer keine forensische Therapie absolviere. Die Thematik sei während des Strafvollzugs regelmässig besprochen worden und es werde auf die ausführlichen Dokumentationen im separaten Bericht «Tatbearbeitung» vom 3. Februar 2020 sowie auf das Schreiben vom 18. März 2022 an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers verwiesen.