angeboten wurde und die Tataufarbeitung erst nach der Intervention des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers im Nachgang zum Vollzugsbericht vom 21. April 2022 erfolgte. So wurde im eingeholten Vollzugsbericht der JVA Thorberg vom 21. April 2022 festgehalten, dass die Situation seit dem letzten Vollzugsbericht vom 31. Dezember 2020 unverändert sei und der Beschwerdeführer keine forensische Therapie absolviere.