Er sei bereits im Oktober 2013 erfolglos über die ungünstige Legalprognose informiert worden sowie über die Bedeutung einer freiwilligen Therapie u. a. im Hinblick auf den Zweidritteltermin. Der Beschwerdeführer habe sich all die Jahre im Vollzugsalltag einerseits angepasst verhalten und andererseits sämtliche therapeutischen Angebote sowohl zur Behandlung der dissozialen und psychopathischen Persönlichkeitsanteile als auch zur Tataufarbeitung kategorisch ausgeschlagen. Es sei nicht