1174), die Gewährung des rechtlichen Gehörs am 25. September 2023 (pag. 1176 ff.) und darauffolgende Stellungnahme des Beschwerdeführers (Vollzugsakten, pag. 1190 ff.) bis zum Erlass der Verfügung der BVD, mit welcher die bedingte Entlassung des Beschwerdeführers abgewiesen wurde (Vollzugsakten, pag. 1207 ff.), zutreffend wiedergegeben, weshalb vollumfänglich darauf verwiesen werden kann (amtliche Akten SID, pag. 76 f., E. 2.1.1 f. des angefochtenen Entscheids).